{"id":767,"date":"2015-02-23T20:31:25","date_gmt":"2015-02-23T19:31:25","guid":{"rendered":"http:\/\/fal-ev.de\/?page_id=767"},"modified":"2026-04-01T14:08:13","modified_gmt":"2026-04-01T12:08:13","slug":"satzung-fal-e-v","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/fal-ev.de\/?page_id=767","title":{"rendered":"&#8211; Mitglied werden beim FAL e.V."},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/fal-ev.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/Aufnahmeantrag-A4.-22.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Antrag auf Mitgliedschaft im FAL e.V. (Download PDF)<\/a><\/p>\n<h2 data-tadv-p=\"keep\"><\/h2>\n<h2 data-tadv-p=\"keep\"><strong>SATZUNG<\/strong><\/h2>\n<p><strong>des Vereins zur F<\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>rderung <\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>kologisch-<\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>konomisch angemessener Lebensverh\u00e4ltnisse westlich des Plauer Sees &#8211; FAL e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n<p><strong>Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen:<\/p>\n<p>&#8222;<strong>Verein zur F<\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>rderung <\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>kologisch-<\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>konomisch angemessener Lebensverh\u00e4ltnisse westlich des Plauer Sees<\/strong>&#8222;.<\/p>\n<p>Er hat seinen Sitz in Ganzlin und ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<\/p>\n<ul>\n<li>Erhalt und Wiederherstellung unserer nat\u00fcrlichen Umwelt<\/li>\n<li>Erhalt und Pflege vorhandener Naturschutzgebiete<\/li>\n<li>Sicherung von schutzw\u00fcrdigen Gebieten<\/li>\n<li>F\u00f6rderung ressourcenschonender Projekte<\/li>\n<li>Entwicklung und Durchf\u00fchrung sozialer Projekte<\/li>\n<li>Erhalt und Aufbau von kulturellen und kirchlichen Einrichtungen<\/li>\n<li>Entwicklung und Durchf\u00fchrung geeigneter Ma\u00dfnahmen zur beruflichen<\/li>\n<li>Qualifizierung, Umschulung sowie zur beruflichen Um- bzw. Neuorientierug<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle Ziele m\u00fcssen in einem ausgewogenen Verh\u00e4ltnis aufeinander abgestimmt werden und in das Gesamtkonzept passen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Ziele im Sinne steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke der geltenden Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Tats\u00e4chlich entstandene Auslagen werden gegen Nachweis verg\u00fctet.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n<p><strong>Mitgliedschaft im Verein<\/strong><\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitglieder des Vereins sollen die Gemeinden des Amtes Plau am See sowie die Kirchgemeinde Gnevsdorf, Betriebe und auch Einzelpersonen werden, die sich mit dem Vereinszweck identifizieren und dessen Ziele verwirklichen m\u00f6chten.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcber die Aufnahme von Mitgliedern, schriftliche Beitrittserkl\u00e4rungen vorausgesetzt, entscheidet der Vorstand. Im Falle einer Ablehnung des Antrages sind dem Antragsteller die Ablehnungsgr\u00fcnde mitzuteilen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der FAL e.V. erhebt einen Jahresbeitrag von seinen nat\u00fcrlichen und juristischen Mitgliedern. Dieser Beitrag darf nicht als Sachleistung erbracht werden. Die H\u00f6he des Beitrages ist in der Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Austritt kann nur nach schriftlicher K\u00fcndigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Ausschluss aus dem FAL e.V. aus schwerwiegenden Gr\u00fcnden kann durch den Vorstand des Vereins ausgesprochen werden. Der Ausgeschlossene muss auf seinen Wunsch hin die Gelegenheit bekommen, auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung dazu Stellung zu nehmen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Beschluss der Mitgliederversammlung in dieser Frage ist dann rechtsverbindlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong><\/p>\n<p><strong>Organe<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n<p><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Sie findet mindestens einmal j\u00e4hrlich auf schriftliche Einladung des Vorstandes (mindestens 14 Tage vorher) statt. Die Einladung kann auch in Textform (E-Mail) erfolgen. Mit der Einladung ist auch die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Weitere au\u00dferordentliche Versammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder mindestens 10% der Mitglieder dieses schriftlich unter Angabe von Zweck und Gr\u00fcnde verlangen.<\/p>\n<p>Der Mitgliederversammlung obliegen:<\/p>\n<ol>\n<li>a) Genehmigung des Jahresbeitrages, der Jahresrechnung und des Haushaltsplanes<\/li>\n<li>b) Wahl und Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>c) Wahl der Rechnungspr\u00fcfung<\/li>\n<li>d) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderung<\/li>\n<li>e) Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n<p>Beschlussantr\u00e4ge zu den vorbezeichneten Gegenst\u00e4nden m\u00fcssen dem\/den Vorsitzenden sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder in Textform zugegangen sein. Versp\u00e4tet eingegangene Antr\u00e4ge werden nur dann zugelassen, wenn die Mitgliederversammlung dies beschlie\u00dft.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit bei 50%iger Teilnahme der Mitglieder gefasst.<\/p>\n<p>Ist eine 50%ige Teilnahme nicht gegeben muss eine Wiederholungsversammlung einberufen werden, die dann unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von \u00be der anwesenden Vereinsmitglieder in einer zu diesem Zweck fristgem\u00e4\u00df vor dem Termin einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse werden protokolliert und vom Protokollf\u00fchrer und mindestens einem Vorstandsmitglied unterzeichnet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 <\/strong><strong style=\"color: initial; font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, Oxygen-Sans, Ubuntu, Cantarell, 'Helvetica Neue', sans-serif;\">8<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand besteht aus mindestens 4 und h\u00f6chstens 10 nat\u00fcrlichen Personen..<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes (diese bilden den Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 26 Abs. 1 Satz 2 BGB) sowie als weitere Vorst\u00e4nde den Kassenwart und den 1. Beisitzer.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dar\u00fcber hinaus bestimmt die Mitgliederversammlung die bis zu h\u00f6chstens sechs weiteren Vorstandsmitglieder f\u00fcr die Dauer der Wahlperiode und w\u00e4hlt gegebenenfalls weitere Mitglieder aus ihrer Mitte. Mitglieder des Vorstandes m\u00fcssen Mitglieder des Vereins oder &#8211; ohne Mitglied des Vereins zu sein &#8211; solche Personen sein, die von Gemeinden oder der Kirchengemeinde, die ihrerseits Mitglieder des Vereins sind, von diesen als f\u00fcr den Vorstand geeignet zur Wahl durch die Mitgliederversammlung vorgeschlagen worden sind.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung soll bei der Wahl der bis zu h\u00f6chstens 6 weiteren Vorstandsmitglieder des Vorstandes m\u00f6glichst auch Vertreter der Mitgliedsgemeinden und der Kirchengemeinde ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die in den Vorstand gew\u00e4hlten Vertreter m\u00fcssen die Annahme ihrer Wahl erkl\u00e4ren. Dieses ist ausdr\u00fccklich in das Wahlprotokoll aufzunehmen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand wird f\u00fcr die Dauer von <span style=\"text-decoration: line-through;\">5<\/span> 2 Jahren gew\u00e4hlt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied f\u00fcr die restliche Dauer des Ausgeschiedenen.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist berechtigt, einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in mit der Erledigung der laufenden Vereinsgesch\u00e4fte zu betrauen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jedes Mitglied des Vorstandes ist berechtigt Sitzungen des Vorstandes mit Frist von mindestens sieben Tagen einzuberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich oder in Textform (E-Mail). Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit s\u00e4mtlicher Mitglieder. Die Beschl\u00fcsse werden protokolliert und vom Protokollf\u00fchrer unterzeichnet.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Vorstandsmitglieder haften nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong><\/p>\n<p><strong>Virtuelle Beschlussfassung<\/strong><\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse der Organe des Vereins (Mitgliederversammlung, und Vorstand) k\u00f6nnen abweichend von den Bestimmungen der \u00a7\u00a7 7 und 8 auch im Wege der Durchf\u00fchrung einer virtuellen Mitgliederversammlung bzw. virtuellen Vorstandssitzung gefasst werden, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>sich alle jeweiligen Mitglieder der Mitgliederversammlung oder alle Vorst\u00e4nde an der Beschlussfassung beteiligen oder<\/li>\n<li>zur Beschlussfassung form- und fristgem\u00e4\u00df unter Hinweis auf die Durchf\u00fchrung einer virtuellen Mitgliederversammlung bzw. einer virtuellen Vorstandssitzung in der jeweiligen Einladung hingewiesen worden war.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Durchf\u00fchrung einer virtuellen Mitgliederversammlung bzw. einer virtuellen Vorstandssitzung muss eine Bild- und Ton\u00fcbertragung erfolgen und Stimmrechtsaus\u00fcbungen im Wege einer elektronischen Kommunikation m\u00f6glich sein. Unter den genannten Voraussetzungen k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse auch in kombinierten Verfahren gefasst werden, insbesondere durch Kombination einer Pr\u00e4senz- und einer virtuellen Mitgliederversammlung einzelner Mitglieder (bzw. einer Pr\u00e4senz- und einer virtuellen Vorstandssitzung) sowie mit einer &#8211; vorherigen, gleichzeitigen oder nachtr\u00e4glichen &#8211; Stimmenabgabe der anderen Mitglieder sowie durch eine Kombination verschiedener Stimmenabgabeverfahren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong><\/p>\n<p><strong>Vertretungsberechtigung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorsitzende des Vorstandes und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse des Vorstandes als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung im Innenverh\u00e4ltnis bed\u00fcrfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vorstandes. Die Vertretungsbefugnnis gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Ziffer 1 im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 11<\/strong><\/p>\n<p><strong>Aufl<\/strong><strong>\u00f6<\/strong><strong>sung<\/strong><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins<\/p>\n<ol>\n<li>a) an den Verein zur F\u00f6rderung des Wangeliner Gartens e. V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Ludwigslust unter 9 VR 787PCH, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne von \u00a7 2 dieser Satzung zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p>oder<\/p>\n<ol>\n<li>a) an die Gemeinde Ganzlin, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden ha<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft zusammen mit dem die Liquidation fassenden Beschluss an welche der unter a) und b) bezeichneten K\u00f6rperschaften das Verm\u00f6gen fallen soll. Wird kein Beschluss gefasst oder kommt dieser nicht zu Stande, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den Verein zur F\u00f6rderung des Wangeliner Gartens e. V. gem\u00e4\u00df a).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12<\/strong><\/p>\n<p><strong>Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 18.12.1990 errichtet und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.07.2019 neu gefasst und mit der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 12.11.2021 ge\u00e4ndert und insgesamt neu gefasst.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13<\/strong><\/p>\n<p><strong>Finanzamt &#8211; Vereinsregister<\/strong><\/p>\n<p>Sofern vom Finanzamt oder vom Vereinsregister Teile der Satzung beanstandet werden, ist der Vorstand erm\u00e4chtigt, diese zur Behebung der Beanstandung abzu\u00e4ndern.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\"><a href=\"http:\/\/fal-ev.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/Aufnahmeantrag-A4.pdf\">Antrag auf Mitgliedschaft im FAL e.V. (Download als PDF)<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Antrag auf Mitgliedschaft im FAL e.V. (Download PDF) SATZUNG des Vereins zur F\u00f6rderung \u00f6kologisch-\u00f6konomisch angemessener Lebensverh\u00e4ltnisse westlich des Plauer Sees &#8211; FAL e.V. \u00a0 \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen: &#8222;Verein zur F\u00f6rderung \u00f6kologisch-\u00f6konomisch angemessener Lebensverh\u00e4ltnisse westlich des Plauer Sees&#8222;. 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